Meldung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

In junger Mensch sitzt hinter einem Monitor.

Meldung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Haben Sie Kenntnis von möglichen Verstößen oder bedenklichen Aktivitäten in der auticon? Sie sind Mitarbeiter, Praktikant, Freiberufler, Auftragnehmer, Geschäftspartner oder Lieferant? Dann möchten wir Sie ermutigen, ihren Hinweis zu melden. Ihre Stimme ist uns wichtig.

Sicher und Vertraulich:

Wir garantieren, dass Ihre Identität geschützt bleibt und Ihre Informationen vertraulich behandelt werden. Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sichern wir Ihnen zu, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie ergriffen werden. Wir möchten Sie dabei ermutigen, Ihren Namen zu nennen, um Ihnen Feedback zu den gemeldeten Hinweisen geben zu können. Alle Hinweise werden für die auticon extern durch eine neutrale Stelle ausgewertet und bearbeitet. Damit stellen wir sicher, dass beim Nachgehen von Hinweisen keine Interessenskonflikte vorliegen.

So können Sie einen Hinweis melden:

Online-Formular: Nutzen Sie das Microsoft Forms, um Ihren Hinweis zu übermitteln. Dabei können Sie ihre Hinweise anonym oder unter Angaben einer Kontaktadresse hinterlassen. https://forms.office.com/e/KUvyHsR7CY

Meldung via Telefon auf Mailbox: Für diejenigen, die es bevorzugen, ihre Hinweise telefonisch zu übermitteln, wird eine spezielle Mailbox angeboten. +49 89 716722118

Welche Verstöße können Sie melden?

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist da, um Sie zu schützen, wenn Sie bei der auticon auf bestimmte Missstände hinweisen. Hier sind die Arten von Verstößen, die Sie melden können:

  • Finanzielle Unregelmäßigkeiten: Betrug, Korruption, Veruntreuung, Finanzmanipulation
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bestraft werden können: Hierzu zählen Regelverletzungen, die besonders wichtig für die Sicherheit und das Wohlergehen der Mitarbeiter sind. Beispiele dafür sind:
    • Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln.
    • Nichtbeachtung des Mindestlohngesetzes.
  • Verstöße gegen Strafgesetze: Wenn Sie feststellen, dass im Unternehmen Gesetze gebrochen werden, können und sollten Sie dies melden. Das umfasst alle Arten von strafbaren Handlungen nach deutschem Recht.

Wichtig zu wissen: Wenn es um Probleme geht, die weder eine Straftat noch einen Verstoß mit Bußgeld darstellen, fällt dies normalerweise nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Das heißt, in solchen Fällen bietet das Gesetz keinen besonderen Schutz für die Meldung.

Was passiert nach Ihrer Meldung?

Bestätigung: Bei einer Meldung über Microsoft Forms erhalten Sie eine automatische Rückmeldung vom System, dass Sie uns erreicht haben.

Untersuchung: Jeder Hinweis wird ernst genommen. Wenn nötig, wird eine interne Untersuchung eingeleitet.

Rückmeldung: Innerhalb einer angemessenen Frist von maximal 3 Monaten werden sie über den Fortschritt und das Ergebnis der Untersuchung informiert. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie uns ihre Kontaktdaten bei der Meldung zur Verfügung gestellt haben.

 

Vielen Dank für Ihren Mut und Ihre Unterstützung. Gemeinsam können wir ein transparentes und sicheres Arbeitsumfeld schaffen.

Autismus ist kein Systemfehler,
sondern ein anderes Betriebssystem.

Wie wir Unternehmen neurodivers machen
Skip to content