Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist „auticon“, d.h. die:
auticon Deutschland GmbH
Hardenbergstraße 19
10632 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 89 / 2006068-0
E-Mail: ed.no1733216134citua1733216134@ofni1733216134
Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:
AVIATICS Cost & Safety Management GmbH & Co. KG
Kieshecker Weg 148
40468 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ed.sc1733216134itaiv1733216134a@ztu1733216134hcsne1733216134tad1733216134
Telefon: +49 211 / 95 78 40
Website: www.aviatics.de
Meldungen rund um das Thema Informationssicherheit richten Sie bitte per E-mail an ed.no1733216134citua1733216134@bsi1733216134
Bei allen Gesprächen über vertrauliche oder geheime Informationen der auticon Deutschland GmbH, inklusive Telefongespräche, ist darauf zu achten, dass diese nicht unbefugt mitgehört werden können. Es ist darauf zu achten, dass alle notwendigen und geeigneten Vorkehrungen getroffen werden (z. B. Verschlüsselung), die vor Einsichtnahme, Veränderung und Löschung der Informationen durch Unbefugte (das sind auch Angehörige des Familien- und Freundeskreises) beim Transport schützen.
Generell gilt, dass Medien, die Informationen der auticon Deutschland GmbH beinhalten, vor unbefugten Zugriff, Missbrauch oder Verfälschung während des Transports, auch über Organisationsgrenzen hinweg, geschützt werden müssen.
Es ist darauf zu achten, dass alle notwendigen und geeigneten Vorkehrungen getroffen werden (z.B. Verschlüsselung), die vor Einsichtnahme, Veränderung und Löschung der Informationen durch Unbefugte (das sind auch Angehörige des Familien- und Freundeskreises) beim Transport schützen. Datenträger sind verdeckt zu transportieren. Datenträger mit geheimen Informationen werden grundsätzlich eskortiert durch einen Mitarbeiter des Lieferanten / Auftragnehmer transportiert. Dokumente müssen sichtgeschützt, also z.B. in einer Nicht-Klarsichtmappe, transportiert werden.
Notebooks auf denen Informationen der auticon Deutschland GmbH gespeichert sind, sind so zu transportieren, dass sie von außen nicht sichtbar sind. Darüber hinaus ist bei der Nutzung in der Öffentlichkeit darauf zu achten, dass andere keine Informationen am Bildschirm mitlesen und/oder die Eingabe geheimer Authentisierungsinformationen ausspähen können.
Schwerwiegende Informationssicherheitsereignisse (z. B. auftretende Störungen, Verlust von Daten, rechtswidriges Handeln, Cybercrime Angriffe) sind sofort an den Ansprechpartner für Informationssicherheit unter ed.no1733216134citua1733216134@bsi1733216134 zu melden. Beim Verdacht auf Verlust von vertraulichen oder geheimen Informationen muss dies ebenfalls an den Ansprechpartner für Informationssicherheit gemeldet werden.
Der Lieferant / Auftragnehmer hat im Rahmen der Beauftragung von Unterauftragnehmern sicherzustellen, dass die Anforderungen der auticon Deutschland GmbH an die Einhaltung der Informationssicherheit gemäß TISAX auch durch den Unterauftragnehmer eingehalten werden. Dies schließt auch den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen mit Sublieferanten ein. Der Nachweis der Einhaltung obliegt dem Lieferanten / Auftragnehmer und ist auf Verlangen der auticon Deutschland GmbH jederzeit nachzuweisen.
Ist der Lieferant / Auftragnehmer berechtigt, Unteraufträge zu erteilen, so haftet er hierfür in vollem Umfang, unabhängig von etwaigen vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen in Bezug auf diese.
Der Lieferant / Auftragnehmer räumt der auticon Deutschland GmbH das jederzeit auszuübende Recht ein, nach vorheriger Anmeldung sämtliche Daten zu Geschäftsvorfällen in Bezug auf die Informationssicherheit zwischen dem Lieferanten / Auftragnehmer und der auticon Deutschland GmbH bei dem Lieferanten / Auftragnehmer einzusehen und zu überprüfen sowie Maßnahmen der IT- und Datensicherheit zu überprüfen.
Mitarbeiter der auticon Deutschland GmbH oder von der auticon Deutschland GmbH beauftragte Dritte dürfen hierzu die Räume des Lieferanten / Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten betreten. Die Kosten der Überprüfung trägt der Lieferant / Auftragnehmer, wenn hierbei Verstöße gegen die Informationssicherheit und/ oder Vereinbarungen der jeweiligen Beauftragung festgestellt werden, es sei denn, solche Verstöße beruhen nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers.
Der Lieferant / Auftragnehmer der auticon Deutschland GmbH verpflichtet sich dazu, mit all seinen Mitarbeitern, die im Zuge der Zusammenarbeit Informationen der auticon Deutschland GmbH erhalten oder auf diese zugreifen können, eine Geheimhaltungsvereinbarung (Separat oder als Teil des Arbeitsvertrages) abzuschließen. Der Nachweis der Einhaltung obliegt dem Lieferanten / Auftragnehmer und ist auf Verlangen der auticon Deutschland GmbH jederzeit nachzuweisen.
Die Beauftragung von anderen Auftragnehmern (Subunternehmern) durch den Lieferanten / Auftragnehmer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der auticon Deutschland GmbH. Die Zustimmung kann nachträglich widerrufen werden. Dies gilt insbesondere, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen oder nicht unerhebliches Fehlverhalten des Unterauftragnehmers beziehungsweise seiner Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Leistungserbringung dies rechtfertigen. Zusätzlich kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund und/oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Bei weiteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zum Thema Informationssicherheit: ed.no1733216134citua1733216134@bsi1733216134
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